Von: Jens
Grundpfeiler der Zivilprozessordnung? Da verwechselt offenbar jemand Zivil- und Strafrecht. Der Zivilrichter darf das. Und wenn er das Urteil noch nicht einmal darauf stützt, ist die gespielte Empörung...
View ArticleVon: Hans
Fragen darf auch der Strafrichter – es ist ja in das Belieben des Zeugen gestellt, ob er sich auf sein Weigerungsrecht beruft.
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